Ein fauler Kompromiss
DOI:
https://doi.org/10.14512/oew.v19i3-4.322Schlagworte:
Nationalen Allokationsplan, Kompromiss, DeutschlandAbstract
Die erst im Herbst 2003 in Kraft getretene EU-Emissionshandelsrichtlinie setzt den EU-Mitgliedstaaten sehr enge Fristen zur nationalen Umsetzung, da der europaweite Handel mit Emissionsrechten für Kohlendioxid bereits zum ersten Januar 2005 beginnen soll. Zentrales Element zur Umsetzung der Richtlinie ist der Nationale Allokationsplan, in dem jeder EU-Mitgliedstaat für jede Handelsperiode die Kohlendioxid-Obergrenzen für die am Emissionshandel beteiligten Anlagen, die Zuteilung der Emissionsrechte, aber auch Politiken und Maß-nahmen für die nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren darzulegen hat.Downloads
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